Home  »  Meldung vom 03.02.2020  »  Marke LUBO von Avenco AG

Wortmarke LUBO von Avenco AG - Markeneintrag Nr. 467282


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.12.1999



Details zur Marke LUBO

Gesuch Nr.

06283/1999

Wortmarke

LUBO

Eintrag ins Markenregister

01.12.1999

Hinterlegungs­datum

06.07.1999

Eintragsänderung

28.12.1999

Ablauf Schutzfrist

06.07.2019

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 253 vom 28.12.1999

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 11

Löschdatum

31.01.2020

Inhaber

Avenco AG
Zürichstrasse 19
8910 Affoltern a. A. CH
 

Vertreter

Sears Wiederkehr Hugelshofer Widmer,RA Ernst A. Widmer
Bahnhofstrasse 48
8022 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Wissenschaftliche Kontrollapparate und -instrumente.

Klasse 11

Heizungs- und Lüftungsgeräte; selbstregulierende Lüftungsgeräte, die an Bodenheizungen angeschlossen werden; Bestandteile und Zubehör der vorgenannten Waren, soweit in dieser Klasse enthalten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LUBO

Markeneintragung: Die Markennummer 467282 gehört zu der Wortmarke «LUBO» von Avenco AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 467282 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Januar 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 467282 gehört dem Inhaber Avenco AG Zürichstrasse 19, 8910 Affoltern a. A. CH. Avenco AG wird vertreten durch Sears Wiederkehr Hugelshofer Widmer,RA Ernst A. Widmer Bahnhofstrasse 48, 8022 Zürich CH.


Marke LUBO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LUBO, eingetragen durch Avenco AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.