Home  »  Meldung vom 14.07.2022  »  Marke ALSOFT von ALSOFT Informatik AG

Wortmarke ALSOFT von ALSOFT Informatik AG - Markeneintrag ... 509275


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Graubünden  GR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.04.2003



Details zur Marke ALSOFT

Gesuch Nr.

50008/2003

Wortmarke

ALSOFT

Eintrag ins Markenregister

10.04.2003

Hinterlegungs­datum

03.01.2003

Eintragsänderung

24.04.2003

Ablauf Schutzfrist

03.01.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 77 vom 24.04.2003

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 38, 42

Inhaber

ALSOFT Informatik AG
Domleschgerstrasse 82
7417 Paspels CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 38

Telekommunikation.

Klasse 42

Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.



Zusammenfassung zum Markeneintrag ALSOFT

Markeneintragung: Die Markennummer 509275 gehört zu der Wortmarke «ALSOFT» von ALSOFT Informatik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 509275 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Juli 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 509275 gehört dem Inhaber ALSOFT Informatik AG Domleschgerstrasse 82, 7417 Paspels CH. Der Inhaber ALSOFT Informatik AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ALSOFT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ALSOFT, eingetragen durch ALSOFT Informatik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.