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Wortmarke MAKA TONWEYA von Luca Blättler - Markeneintrag Nr. 829583


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 17.04.2025



Details zur Marke MAKA TONWEYA

Gesuch Nr.

18063/2024

Wortmarke

MAKA TONWEYA

Eintrag ins Markenregister

17.04.2025

Hinterlegungs­datum

30.12.2024

Eintragsänderung

17.04.2025

Ablauf Schutzfrist

30.12.2034

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 25, 39

Inhaber

Luca Blättler
Maihofstrasse 48
6004 Luzern CH
 

Vertreter

Anna Maria Michel
Wesemlinrain 3a
6006 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse zur Verwendung im Zusammenhang mit den Dienstleistungen eines Reiseveranstalters; Broschüren; Flyer; Fotografien; Lehr- und Unterrichtsmittel.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, insbesondere, Badebekleidung, Anzüge, Jacken; Schuhwaren; Kopfbedeckungen.

Klasse 39

Dienstleistungen eines Reiseveranstalters, nämlich Organisation, Reservation, Veranstaltung und Vermittlung von Reisen sowie von Transportdienstleistungen; Reisebegleitung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MAKA TONWEYA

Markeneintragung: Die Markennummer 829583 gehört zu der Wortmarke «MAKA TONWEYA» von Luca Blättler. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 829583 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. April 2025 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 829583 gehört dem Inhaber Luca Blättler Maihofstrasse 48, 6004 Luzern CH. Luca Blättler wird vertreten durch Anna Maria Michel Wesemlinrain 3a, 6006 Luzern CH.


Marke MAKA TONWEYA mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MAKA TONWEYA, eingetragen durch Luca Blättler, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.